Informationen für Jugendliche zur Altersvorsorge
Die Deutsche Rentenversicherung hat für die frühzeitige Information über die gesetzliche Rentenversicherung und die zusätzliche private Altersvorsorge die Jugendinitiative »Rentenblicker« etabliert. In einem Mix aus Information, Service und Dialog zeigt sie Jugendlichen, wie das deutsche Rentensystem funktioniert und wie sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung schon früh für ihre Zukunft vorsorgen können.
Referentenservice
Auskunft erteilen aber auch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schulen besuchen und dort eine Doppelstunde gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland betreut in diesem Zusammenhang Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und verfügt über eigene Referentinnen und Referenten. Die Unterrichtseinheit besteht aus einer Präsentation, Arbeitsblättern, Spielen und Gruppenarbeit, ist speziell für Gymnasien, Gesamt- und Berufsschulen konzipiert und richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse.
Unterrichtsmaterialien
Neben dem Referentenservice bietet der Rentenblicker barrierefreies Unterrichtsmaterial für das Thema Rente und Altersvorsorge an, welches aus Schüler- und Lehrerheften besteht. Die verschiedenen Arbeitsmaterialien können auch ohne Nutzung des Referentenentwurfs durch die Schule abgefordert werden. Darin wird aufgeklärt, warum es wichtig ist, sich schon früh um die Altersvorsorge zu kümmern und keine Lücken auf dem Rentenkonto entstehen zu lassen. Dabei werden auch alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt – neben Altersrenten unter anderem auch Präventions- und Reha-Leistungen, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten. Die Rentenblicker-Materialien sind ausgezeichnet mit dem Comenius EduMedia Siegel als pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.
Weitere Informationen zum Thema
- Unterrichtsmaterialien zum Thema soziale Sicherung, Rente und Altersvorsorge Für Lehrkräfte
- Kontaktformular für Referentenanfragen
- Geschäftsbericht 2023 der Deutschen Rentenversicherung Informationen über die Inanspruchnahme des Referentenservices (Seite 24)