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Bürgerbeauftragte

Die Bürgerbeauftragte ist die erste Anlaufstelle für Rat suchende Bürger in Angelegenheiten, die die Aufgaben und Zuständigkeiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) betreffen.

Näheres zu den Aufgaben und den Zuständigkeiten finden Sie hier:

Jeder hat das Recht, sich kostenfrei an die Bürgerbeauftragte zu wenden. 

Die Bürgerbeauftragte kann insbesondere dann unterstützend tätig sein,

wenn Bürgerinnen oder Bürger selbst von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt betroffen sind (beziehungsweise der Körperschaften, der Anstalten und der Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Behörden, soweit sie einer Aufsicht des Ministeriums unterstehen).

  • Sie gibt Auskunft zu Ihren Fragen zu allen Bereichen des Ministeriums. Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist die allgemeine, wegweisende Beratung.
  • Sie unterrichtet allgemein über den Ablauf der Verwaltungsverfahren sowie über die gegen die Entscheidungen und Maßnahmen möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe.
  • Sie leitet Ihre Anliegen an die zuständige Fachabteilung zwecks Prüfung im Rahmen der Aufsicht weiter. 
  • Sie gibt Hinweise auf Quellen und Bezugsmöglichkeiten einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.

Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist,

  • dass uns Ihr vollständiger Name und Ihre vollständige Wohnanschrift bekannt sind.
  • dass ein konkretes Begehren formuliert ist.
  • dass die Nachricht nach Form oder Inhalt keine Straftat darstellt.

Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin,

  • dass Sie Fristen in Verwaltungsverfahren selbst im Blick haben müssen. Diese sind bei den zuständigen Stellen einzulegen. Ihr Schreiben ersetzt keinen Rechtsbehelf wie Widerspruch oder Klage und wird bei uns unabhängig von sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren bearbeitet.
  • dass keine Rechtsberatung möglich ist. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Für eine individuelle Rechtsberatung können Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei oder an die Verbraucherzentrale Sachsen (https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de) wenden.

Die Bürgerbeauftragte wird nicht tätig, wenn

  • eine Zuständigkeit des SMS nicht gegeben ist.
  • Ihr Anliegen zivilrechtlicher Art ist, also zum Beispiel das Miet-, Arbeits-, Familien-, Erb-, Verkehrszivil- oder das Vertragsrecht betrifft.
  • die Bearbeitung einen Eingriff in ein gerichtliches Verfahren oder die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung bedeuten würde.
  • es sich um eine Angelegenheit handelt, die Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen oder sonstigen Ermittlungsverfahrens ist.
  • es sich um eine Angelegenheit handelt, die im Rahmen eines Petitionsverfahrens durch den Sächsischen Landtag behandelt wird oder wurde.
  • gegenüber einem bereits beantworteten Anliegen kein neuer Sachverhalt vorgetragen wird.

Sie haben Fragen oder Anregungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Das Bürgertelefon des SMS ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 0351 564 - 58000 besetzt.

Momentan erhalten wir sehr viele Anrufe. Sollten Sie niemanden erreichen, sind unsere Leitungen besetzt. Versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Gern können Sie Ihr Anliegen auch schriftlich per E-Mail oder per Post an die Bürgerbeauftragte richten.

Senden Sie Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail an: buergeranliegen@sms.sachsen.de

oder schriftlich an:

Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Bürgerbeauftragte
Albertstraße 10
01097 Dresden

Wir antworten Ihnen schnellstmöglich. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen, die uns täglich erreichen, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sollte es für die Beantwortung notwendig sein, weitere Daten anzufordern, werden wir Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie die allgemeine Datenschutzinformation des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vielen Dank, dass Sie unsere Internetseite besucht und sich informiert haben.

Notrufe und Hilfetelefone

Die deutschlandweit und in vielen anderen europäischen Ländern gültige Rufnummer für die Rettungsdienste (Notarzt, Feuerwehr) ist 112.

Bitte informieren Sie sich vor Reisen ins Ausland über die dortigen Notrufnummern, damit Sie im Notfall schnell Hilfe anfordern können.

Sie brauchen einen Arzt, sind aber kein Notfall? Die kassenärztlichen Bereitschaftsdienste sichern die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten, im Allgemeinen von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Sie erreichen den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der zentralen Rufnummer: 116 117.

Sie brauchen einen Facharzt in Sachsen? Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unterstützt Sie bei Vermittlung von Facharztterminen.

Die Terminservicestelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 116 117. Wie die telefonische Terminvermittlung funktioniert und was Sie bei diesem Service beachten müssen, erfahren Sie über den nachstehenden Link:

Das Giftinformationszentrum Erfurt (GGIZ) ist ein gemeinsames Beratungszentrum bei akuten und chronischen Vergiftungen und deren Folgezuständen beim Menschen.

Folgende vier Länder sind daran beteiligt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Telefon:  0361 730-730

Gemeinsames Giftinformationszentrum Erfurt

Für Krisensituationen steht allen Kindern und Jugendlichen in ganz Sachsen kostenlos ein anonymes telefonisches Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung.

Telefon: 0800 111-0-333

Nummer gegen Kummer e.V.

Für aktuelle Krisensituationen steht allen Eltern im gesamten Freistaat Sachsen kostenlos ein anonymes telefonisches Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung.

Telefon: 0800 111-0-550

Für Krisensituationen steht allen Bürgern im gesamten Freistaat Sachsen kostenlos ein anonymes telefonisches Beratungsangebot rund um die Uhr zur Verfügung.

Telefon: 0800 111-0-111 oder  0800 111-0-222

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