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Förderung der Sozialen Orte

Förderung »Orte des Gemeinwesens« - Landesprogramm »Soziale Orte«

Frauen und Männer unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Hautfarbe legen sich gegenseitig die gestreckten Arme auf die Schultern und bilden eine Kette, die Stimmung ist heiter
Das Sozialministerium fördert die Entstehung sozialer Orte in kleinen Kommunen oder Stadtvierteln.  © Adobe Stock/rawpixel.com

Wir gestalten Zusammenhalt!

Auch Sie kennen sicher Gemeinden, in denen es keine geeigneten Treffpunkte und Gemeinschaftsräume mehr gibt. Oft besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern allerdings ein höherer Bedarf an sozialem Miteinander als nur Gespräche über den Gartenzaun. Um sich begegnen und austauschen zu können, braucht es einen für alle gut zugänglichen Treffpunkt.

Dafür möchten wir sorgen. Wir wollen, dass Gemeinden wieder eine neue Mitte, einen gemeinsamen Ort des sozialen Miteinanders erhalten. Damit kann der Bürgersinn der Bewohnerinnen und Bewohner langfristig gestärkt werden. Wichtig ist, dass Menschen sich dort austauschen können, Dinge gemeinsam tun und sich im besten Fall längerfristig umeinander kümmern.

Was ist ein Sozialer Ort?

In Gemeinden oder Quartieren, in denen Räumlichkeiten bisher fehlen, bieten Soziale Orte einen zentralen Ort für Begegnung, Kommunikation und Engagement. Dort können Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen und gemeinsam Aktivitäten für ihren Ort initiieren.

Dies können Kennzeichen Sozialer Orte sein:

  • Soziale Orte stehen allen Bevölkerungsgruppen und Altersklassen als Raum für Begegnung und Gespräche offen.
  • Soziale Orte regen Menschen vor Ort an, sich zu engagieren und stellen Infrastrukturen für bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung.
  • Soziale Orte sind Ausgangspunkte für Prozesse, die gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung die Attraktivität des lokalen Raums steigern.
  • Ein Sozialer Ort wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern in Selbstorganisation (mit-)gestaltet, er verfolgt einen partizipativen Ansatz und fördert diesen.
  • Soziale Orte arbeiten zielgruppen- und themenübergreifend mit einem integrierten Ansatz im Quartier bzw. in der Gemeinde.
  • Soziale Orte schaffen oder festigen lokale Netzwerke und Kooperationen.
  • Soziale Orte werden durch die lokale Verwaltung unterstützt. Wenn möglich, soll eine Kooperation mit der Kommune stattfinden.
  • Soziale Orte sind niedrigschwellig zugänglich und sollten barrierefrei sein.

Wo sollen Soziale Orte entstehen?

Soziale Orte sollen insbesondere in Kommunen oder Stadtteilen entstehen, in denen diese Orte der Begegnung fehlen. In Gemeinden ohne Mittelpunkt, ohne z.B. ein Bürgerhaus, können sie ein zentraler Ort der Begegnung und des Austauschs werden.

Die Förderung konzentriert sich auf den ländlichen Raum: Gefördert werden Soziale Orte in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern. In größeren Städten ist ein konkreter, bedarfsorientierter Stadtteilbezug erforderlich. Der Fokus liegt dabei besonders auf Kommunen oder Quartieren mit städtebaulichen oder infrastrukturellen Defiziten.

Was wird gefördert?

Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von Sozialen Orten mit Personal- und Sachkosten finanziert. Nur wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines Sozialen Ortes unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten bis zu einer Höhe von 50 000 Euro förderfähig.

Wer wird gefördert?

  • gemeinnützige Vereine oder Verbände
  • gemeinnützige Gesellschaften
  • kreisangehörige Kommunen

Wie kann man Anträge stellen?

Es gibt ein zweistufiges Verfahren:

  • Interessierte Antragsteller reichen bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), ein aussagekräftiges Konzept ein. Ein Aufruf zur Interessenbekundung wird im Sächsischen Amtsblatt zu gegebener Zeit veröffentlicht werden und auf dieser Webseite bekanntgegeben.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die eingereichten Projektkonzepte. Hierbei wird das Ministerium von einem unabhängigen Beirat beraten.
  • Die SAB fordert nun die Träger, für deren Vorhaben das Einvernehmen des SMS vorliegt, zur eigentlichen Antragstellung auf. Anschließend entscheidet sie abschließend über den Förderantrag.

Bei der Erarbeitung der Förderanträge können Sie sich durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten lassen.

Dieses modellhafte Förderprogramm wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung entwickelt, in dessen Programmbereich Orte der Demokratie gefördert werden können.

Kontakt

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Referat Grundsatz, bürgerschaftliches Engagement und Soziale Orte

Telefon: 0351 56454960

E-Mail: Soziale.Orte@sms.sachsen.de

Webseite: www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html

Förderprogramm Soziale Orte

Soziale Orte - Wir gestalten Zusammenhalt

Was genau unter einem Sozialen Ort zu verstehen wird, wo diese Orte entstehen können und was gefördert wird, können Sie diesem Faltblatt entnehmen.

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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