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Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen

Viele Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden unter dem Regime der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) auf sehr verschiedene Weise politisch verfolgt. Dies führte oft zu Benachteiligungen, die jetzt noch schwere und unzumutbar wirkende Folgen haben können. Um diese zu mildern, wurden die Gesetze zur Bereinigung von SED-Unrecht, die Rehabilitierungsgesetze, geschaffen. Das Verwaltungsrechtliche, das Berufliche und das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz eröffnen den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, die Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und Ausgleichsleistungen zu erhalten.

Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Verwaltungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist – soweit die politische Verfolgung auf dem Gebiet des jetzigen Freistaates Sachsen erfolgte – das Referat 28 »Landesamt für Ausbildungsförderung, Landesfachstelle für Bibliotheken, Rehabilitierung und Entschädigung« der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz, als Rehabilitierungsbehörde, zuständig. Die Aufsicht darüber führt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind die Landgerichte zuständig. Die Bereinigung von SED-Unrecht nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz unterfällt dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Aktuelles

Landesbeauftragte bietet Traumaberatung an

Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bietet eine traumazentrierte Beratung in Dresden an. Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR politisch verfolgt wurden und bis heute unter den Folgen leiden, können sich an die Sächsische Landesbeauftragte wenden und einen Termin bei der Traumaberaterin Petra Morawe wahrnehmen.

Traumaberatung | Der Sächsische Landtag (sachsen.de)

Bürgersprechstunden bei der Sächsischen Landesbeauftragten

Die Sächsische Landesbeauftragte bietet regionale Bürgersprechstunden zur Rehabilitierung von SED-Unrecht in Sachsen an.

Die Rehabilitierungsgesetze und ihre Leistungen

Nachstehend finden Sie Kurzbeschreibungen der Gesetze sowie Links unter anderem zu Leistungen für Rehabilitierte, zu den Gesetzestexten und zur Rehabilitierungsbehörde.

  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

    Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten der ehemaligen DDR.

  • Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

    Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz regelt die Aufhebung grob rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen der DDR-Organe bzw. die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte.

  • Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

    Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung auszugleichen.

Zuständige Gerichte

Landgerichte mit Rehabilitierungskammern

Opfer von DDR-Unrecht?

Zu sehen ist das Titelbild des Flyers. Ei gebasteltes Papierflugzeug hat sich Stacheldraht verfangen.

Jetzt Rehabilitierung beantragen.

Die Gesetze eröffnen den in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten einen Weg, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, entsprechende Rehabilitierung zu beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen soziale Ausgleichsleistungen zu erhalten.

Herausgeber

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weiterführende Links

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